Benötigte Schulungen, Beauftragte & Prüfpflichten
Diese Übersicht wurde direkt aus den Hoteldaten, der Beschäftigtenzahl und den ausgewählten Abteilungen abgeleitet. Sie erscheint vor dem Fragenkatalog, damit du früh siehst, welche organisatorischen Pflichten voraussichtlich relevant sind.
Musterhotel Rheinblick
Beauftragte / verantwortliche Funktionen
Pflichtige oder zu prüfende Funktionen für den Betrieb. Die konkrete Anzahl muss je Schicht, Anwesenheit, Bereich und Gefährdung geprüft werden.
| Status | Funktion | Auslöser | Anzahl / Umfang | Nachweis | Grundlage |
|---|---|---|---|---|---|
| pflichtig | Verantwortliche Person Arbeitsschutz / Betreiberverantwortung intern festlegen Betrieb muss intern festlegen, wer die Umsetzung, Kontrolle, Unterweisungen und Fortschreibung koordiniert. |
immer | mindestens 1 verantwortliche Person | Benennung im Deckblatt, Aufgabenbeschreibung, Vertretungsregel bei Erstellung und bei Wechsel der Verantwortlichkeit |
ArbSchG Organisationspflicht; ArbSchG § 13 Verantwortliche Personen |
| pflichtig | Betriebliche Ersthelfer Mehr als 20 anwesende Versicherte: Hotel/Gastronomie als sonstiger Betrieb mit Richtwert 10 % der anwesenden Versicherten. |
Beschäftigte im Betrieb | 4 | Ersthelferliste, Ausbildungsnachweise, Aushang/Notfallplan Ausbildung und regelmäßige Fortbildung organisieren |
DGUV Vorschrift 1 § 26 |
| pflichtig | Brandschutz- und Evakuierungshelfer Mindestens 5 % bei normaler Brandgefährdung; wegen Hotel-/Gastrobereichen mit Küche, Gästen, Schichtbetrieb oder Technik hier vorsorglich 10 % als Planwert vorgeschlagen. Endgültige Anzahl über Gefährdungsbeurteilung festlegen. |
Beschäftigte, Gäste, Hotel-/Gastrobereiche, Flucht- und Evakuierungserfordernisse | 4 | Benennungsliste, Schulungsnachweis, Evakuierungs-/Alarmplan Ausbildung/Unterweisung vor Benennung, Übungen nach betrieblichem Bedarf |
ArbSchG § 10; ASR A2.2 / DGUV Information 205-023 |
| pflichtig | Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit / Betreuungsmodell Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung organisieren; passendes BGN-/DGUV-Vorschrift-2-Betreuungsmodell prüfen. |
Beschäftigte im Unternehmen | extern/intern nach Betreuungsmodell | Betreuungsvertrag, Kompetenzzentrum/ASD, Beratungsnachweise, Protokolle laufend; anlassbezogen bei Änderungen, Unfällen, neuen Arbeitsmitteln/Gefahrstoffen usw. |
ASiG §§ 2 und 5; DGUV Vorschrift 2 / BGN-Betreuungsmodell |
| pflichtig | Sicherheitsbeauftragte Sicherheitsbeauftragte in erforderlicher Anzahl unter Berücksichtigung von Gefahren, Beschäftigtenzahl, räumlicher/zeitlicher/fachlicher Nähe bestellen. |
regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte | mindestens 1; genaue Anzahl betrieblich festlegen | schriftliche Bestellung, Schulungs-/Seminarnachweis, Aufgabenbeschreibung bei Überschreiten der Schwelle und bei organisatorischen Änderungen |
SGB VII § 22; DGUV Vorschrift 1 § 20 |
| pflichtig | Arbeitsschutzausschuss (ASA) Arbeitsschutzausschuss bilden und Anliegen des Arbeitsschutzes/der Unfallverhütung beraten. |
Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten | regelmäßige ASA-Sitzungen organisieren | ASA-Protokolle, Teilnehmerliste, Maßnahmenverfolgung nach Einrichtung regelmäßig |
ASiG § 11 |
Schulungen / Unterweisungen
Diese Unterweisungen ergeben sich vorab aus den ausgewählten Betriebsbereichen. Nach dem Fragenkatalog wird die Liste durch konkrete Gefährdungen und Materialien weiter verfeinert.
| Status | Schulung | Zielgruppe | Zeitpunkt / Wiederholung | Nachweis | Grundlage |
|---|---|---|---|---|---|
| pflichtig | Grundunterweisung Arbeitsschutz für alle Beschäftigten Beschäftigte müssen ausreichend und angemessen, arbeitsplatz- bzw. aufgabenbezogen unterwiesen werden. |
alle Beschäftigten, Aushilfen, Auszubildende und neue Mitarbeitende | bei Einstellung, bei Änderungen, vor neuen Tätigkeiten/Arbeitsmitteln und regelmäßig wiederholen | Unterweisungsnachweis mit Datum, Thema, Namen und Unterschriften bei Einstellung, bei Änderungen, vor neuen Tätigkeiten/Arbeitsmitteln und regelmäßig wiederholen |
ArbSchG § 12 |
| pflichtig | Unterweisung zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln Vor Aufnahme der Verwendung tätigkeitsbezogen unterweisen; danach regelmäßig, mindestens jährlich. |
alle Beschäftigten, die Arbeitsmittel verwenden | vor erster Verwendung und mindestens jährlich | Unterweisungsnachweis, ggf. Betriebsanweisung/Herstellerhinweise vor erster Verwendung und mindestens jährlich |
BetrSichV § 12 |
| pflichtig | Heben, Tragen, Schieben und Ziehen von Lasten Beschäftigte über sachgemäße manuelle Handhabung von Lasten und Gefahren bei falscher Ausführung unterweisen. |
Housekeeping, Service, Küche, Lager, Technik, Wäscherei, Müllbereich | bei Aufnahme der Tätigkeit und bei Bedarf wiederholen | Unterweisungsnachweis / ergonomische Arbeitsanweisung bei Aufnahme der Tätigkeit und bei Bedarf wiederholen |
ArbSchG § 12; LasthandhabV § 4 |
| pflichtig | Gefahrstoffe, Reinigungsmittel, Hautschutz und PSA Sicherheitsdatenblätter, Kennzeichnung, Dosierung, Handschutz, Augenschutz und Verhalten bei Kontakt/Unfall betrieblich unterweisen. |
Housekeeping, Küche, Spülküche, Bar, Wäscherei, Technik, Frühstück | vor Tätigkeit, bei Produktwechsel und regelmäßig | Unterweisungsnachweis, Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen vor Tätigkeit, bei Produktwechsel und regelmäßig |
ArbSchG § 12; Gefahrstoff-/Betriebsanweisungslogik aus Gefährdungsbeurteilung |
| pflichtig | Lebensmittelhygiene und Infektionsschutzbelehrung Vor erstmaliger Tätigkeit muss die Bescheinigung/Belehrung vorliegen; Arbeitgeber belehrt nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre über Tätigkeitsverbote und Meldepflichten. |
alle Personen mit relevanten Lebensmittel-Tätigkeiten | Erstbelehrung vor Tätigkeitsaufnahme; Arbeitgeber-Folgebelehrung alle 2 Jahre | Bescheinigung und letzte Dokumentation der Belehrung an der Betriebsstätte verfügbar halten Erstbelehrung vor Tätigkeitsaufnahme; Arbeitgeber-Folgebelehrung alle 2 Jahre |
IfSG § 43 |
| pflichtig | Alleinarbeit, Nachtdienst, Notfall- und Eskalationsregeln Notfallkette, Kontrollkontakte, Verhalten bei Störung, Gästenotfall, Gewalt-/Überfalllage und Zimmerbetreten unterweisen. |
Rezeption, Nachtdienst, Technik, Housekeeping bei Alleinarbeit | vor Einsatz im Allein-/Nachtdienst und regelmäßig | Unterweisungsnachweis, Notfall-/Alarmplan, Telefonliste vor Einsatz im Allein-/Nachtdienst und regelmäßig |
ArbSchG § 10; ArbSchG § 12 |
| pflichtig | Umgang mit Konflikten, Gewalt- und Überfallsituationen Deeskalation, Hausrecht, Rückzug, Alarmierung, Dokumentation und Unterstützungswege festlegen und unterweisen. |
Rezeption, Nachtdienst, Service, Bar, Frühstück | vor Tätigkeit mit Gästekontakt und regelmäßig | Unterweisungsnachweis / Eskalationsschema vor Tätigkeit mit Gästekontakt und regelmäßig |
ArbSchG § 12; Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung |
| pflichtig | Fremdfirmenkoordination und Einweisung externer Dienstleister Schnittstellen, Ansprechpartner, Zutritt, gefährliche Arbeiten, Absperrungen, Schlüssel- und Notfallregeln festlegen. |
Betriebsleitung, Technik, Rezeption, externe Dienstleister | vor Beginn der Fremdarbeiten / bei Änderungen | Fremdfirmen-Einweisungsnachweis / Arbeitsfreigabe vor Beginn der Fremdarbeiten / bei Änderungen |
ArbSchG § 8; ArbSchG § 12 |
| prüfen | Mutterschutz-Vorprüfung und individuelle Gefährdungsbeurteilung Tätigkeiten mit Nachtarbeit, Heben/Tragen, Gefahrstoffen, Infektionsrisiken, langem Stehen und Alternativtätigkeiten vorprüfen. |
Betriebsleitung / betroffene Beschäftigte nach Bekanntwerden | anlassbezogen bei Schwangerschaft/Stillzeit und bei Änderung der Tätigkeit | gesonderte mutterschutzbezogene Prüfung im Betrieb ablegen anlassbezogen bei Schwangerschaft/Stillzeit und bei Änderung der Tätigkeit |
Mutterschutz-relevanter Prüfpunkt |
| pflichtig | Erstunterweisung für Auszubildende, Berufsanfänger und ggf. Minderjährige Vor Arbeitsbeginn besonders sorgfältig in Arbeitsbereiche, Verbote, Ansprechpartner, Notfallwege, Arbeitsmittel und Hygiene einweisen. |
Auszubildende, neue Mitarbeitende, Aushilfen, Minderjährige | vor Aufnahme der Tätigkeit und bei Wechsel des Aufgabenbereichs | Erstunterweisungsnachweis vor Aufnahme der Tätigkeit und bei Wechsel des Aufgabenbereichs |
ArbSchG § 12 |
Weitere Prüfhinweise / wiederkehrende Prüfpflichten
| Ampel/Status | Prüfpunkt | Auslöser | Was zu tun ist | Nachweis / Intervall | Grundlage |
|---|---|---|---|---|---|
| prüfen | Brandschutzbeauftragter / Brandschutzkonzept prüfen | Hotel/Gäste, Küche, Technik, Wäsche, Schicht-/Nachtbetrieb oder erhöhte Brandgefährdung möglich | Ein Brandschutzbeauftragter ist nicht pauschal für jedes kleine Hotel vorgeschrieben; Pflicht kann sich aber aus Brandschutzkonzept, Baugenehmigung, Sonderbau, Versicherung oder Behördenauflage ergeben. | Brandschutzkonzept, Baugenehmigung, Versicherungsauflagen, Prüfbericht bei Erstellung, Umbauten, Nutzungsänderung, behördlicher Forderung |
ArbSchG § 10; ArbStättV § 4; Bauordnungs-/Brandschutzkonzept abhängig vom Objekt |
| prüfen | Flucht- und Rettungsplan / Evakuierungsorganisation | Arbeitsstätte mit Beschäftigten und ggf. Gästen | Fluchtwege freihalten; Flucht- und Rettungsplan aufstellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Art der Benutzung dies erfordern. | ausgehängte Pläne, Begehungs-/Kontrollnachweis, Unterweisung bei Erstellung und bei baulichen/organisatorischen Änderungen |
ArbStättV § 4; ArbSchG § 10 |
| pflichtig/prüfen | HACCP-/Lebensmittelhygiene-Verantwortung intern festlegen | Lebensmittel werden hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht | Hygieneverantwortung, Temperaturkontrollen, Reinigungsplan, Schädlingskontrolle und IfSG-Nachweise organisieren. | Hygieneplan, HACCP-/Temperaturnachweise, IfSG-Dokumentation laufend; bei Änderungen im Angebot/Prozess |
Lebensmittelhygiene / IfSG § 43 |
| pflichtig/prüfen | DGUV V3: ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel | elektrische Geräte im Betrieb, z. B. Kaffeemaschinen, Staubsauger, Wasserkocher, PC, Küchengeräte, Verlängerungen | Inventar führen, Prüffristen aus Gefährdungsbeurteilung festlegen und Prüfung durch Elektrofachkraft/befähigte Person organisieren. | Prüfprotokoll, Geräteliste, Prüfplaketten, nächste Fälligkeit Frist nach Gefährdungsbeurteilung und Einsatzbedingungen; Nachweis mit nächster Fälligkeit hinterlegen |
BetrSichV § 14; DGUV Vorschrift 3; DGUV Information 203-071 |
| pflichtig/prüfen | DGUV V3: ortsfeste elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | Hotel-/Gastrogebäude mit elektrischer Anlage, Verteilungen, fest angeschlossenen Geräten oder ortsfesten Betriebsmitteln | Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung festlegen; Prüfung durch Elektrofachkraft/befähigte Person dokumentieren. | Prüfbericht, Mängelliste, Nachweis der Mängelbeseitigung, nächste Fälligkeit Frist nach Gefährdungsbeurteilung, Nutzung und Regelwerk festlegen |
BetrSichV §§ 3, 14; DGUV Vorschrift 3; DGUV Information 203-072 |
| pflichtig/prüfen | Aufzug / Fahrstuhl - Prüfung und Betreiberpflichten | Aufzug/Fahrstuhl im Betrieb vorhanden | Wiederkehrende Prüfungen der überwachungsbedürftigen Aufzugsanlage durch zugelassene Überwachungsstelle organisieren; Prüfbescheinigungen und nächste Fälligkeit ablegen. | ZÜS-Prüfbescheinigung, Wartungsvertrag, Notruf-/Personenbefreiungsregelung gemäß Prüfbescheinigung/ZÜS und BetrSichV; nächste Fälligkeit im Dashboard hinterlegen |
BetrSichV §§ 15-17; BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2 |
| pflichtig/prüfen | Leitern und Tritte - Bestandsliste und wiederkehrende Prüfung | Leitern oder Tritte vorhanden bzw. Housekeeping/Lager/Technik/Außenbereich ausgewählt | Leitern/Tritte inventarisieren, vor Benutzung Sichtprüfung durch Beschäftigte sicherstellen und regelmäßige Prüfung durch befähigte Person dokumentieren. | Leiterverzeichnis, Prüfprotokoll, Mängelbeseitigung, Unterweisung Frist nach Nutzung, Beanspruchung und Gefährdungsbeurteilung festlegen |
BetrSichV § 14; DGUV Information 208-016 |
| pflichtig/prüfen | Kraftbetätigte Türen, Tore, automatische Türen und Garagentore | kraftbetätigte Tür/Tor/Automatiktür/Garagentor vorhanden | Sichere Benutzung, Schutzeinrichtungen, Notbetätigung, Instandhaltung und sicherheitstechnische Prüfung organisieren; Quetsch-/Scherstellen und Kraftbegrenzung prüfen lassen. | Prüfprotokoll, Wartungsnachweis, Mängelbeseitigung nach Hersteller, Nutzung und Gefährdungsbeurteilung; nächste Fälligkeit hinterlegen |
ArbStättV Anhang 1.7; ASR A1.7; DGUV Information 208-022 |
| pflichtig/prüfen | Brandschutzeinrichtungen: Feuerlöscher, BMA/RWA, Sicherheitsbeleuchtung, Wandhydranten | Brandschutzeinrichtungen im Betrieb bzw. Hotelbetrieb mit Gästen | Brandschutzeinrichtungen regelmäßig prüfen und instand halten; konkrete Fristen aus Brandschutzkonzept, Herstellerangaben, ASR/Vorgaben und Prüfberichten übernehmen. | Prüfprotokolle, Wartungsnachweise, Mängelliste, Brandschutzhelfer-/Evakuierungsnachweise nach Brandschutzkonzept, Hersteller und Prüfbericht; nächste Fälligkeit eintragen |
ArbSchG § 10; ArbStättV § 4; DGUV Information 205-040 |
| pflichtig/prüfen | Getränkeschankanlage / CO2-Flaschen - Prüfung und Dokumentation | Bar oder Getränkeschankanlage/CO2 angegeben | Getränkeschankanlage sicher betreiben, Prüfung durch zur Prüfung befähigte Person organisieren und Ergebnisse schriftlich festhalten. | Schankanlagen-Dokumentation, Prüfprotokoll, CO2-Unterweisung, nächste Fälligkeit BGN-Praxishilfe: typischer Richtwert alle 2 Jahre; betriebliche Frist prüfen und hinterlegen |
BetrSichV § 14; BGN Arbeitsschutz kompakt |
| pflichtig/prüfen | Gas-/Flüssiggas-/Druckgas- und Druckbehälter-Prüfungen | Gas, Flüssiggas, CO2, Druckbehälter oder technische Druckanlagen wahrscheinlich vorhanden | Anlage/Behälter einstufen, Prüffrist und Prüfzuständigkeit festlegen; Dichtheit nach Flaschenwechsel bzw. Anschluss organisatorisch absichern. | Prüfbescheinigung, Dichtheitskontrolle, Unterweisung, Wartungsnachweis nach Einstufung, BetrSichV und Prüfbescheinigung; nächste Fälligkeit hinterlegen |
BetrSichV Anhang 2; BetrSichV §§ 15-17; BGN Arbeitsschutz kompakt |
| pflichtig/prüfen | Maschinen mit beweglichen Teilen: Küchenmaschinen, Aufschnittmaschine, Spül-/Wäschereitechnik | Küche, Spülküche, Wäscherei, Technik oder Maschinen mit beweglichen Teilen ausgewählt | Arbeitsmittel erfassen, Schutzvorrichtungen/Sicherheitsfunktionen prüfen, Mängel sperren und regelmäßige Kontrolle/Prüfung dokumentieren. | Arbeitsmittelverzeichnis, Wartungs-/Prüfprotokoll, Unterweisung, Mängelliste nach Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben, Beanspruchung und Wartungsplan |
BetrSichV §§ 3, 14; DGUV Regel 110-003 Küchenbetriebe |
| pflichtig/prüfen | Küchenlüftung, Dunstabzug, Fettfilter und Brandschutz im Abluftbereich | Küche/Spülküche oder Küchenlüftung angegeben | Reinigung, Wartung und Kontrolle von Fettfiltern/Lüftung organisieren; Brandlast durch Fettablagerungen vermeiden und Nachweise sammeln. | Reinigungsplan, Wartungsnachweis, Fachfirmenbericht, nächste Fälligkeit nach Hersteller, Brandschutzkonzept, Hygienekonzept und Gefährdungsbeurteilung |
BetrSichV § 14; Brandschutz-/Hygienelogik aus Gefährdungsbeurteilung |
| pflichtig/prüfen | Kühlräume, Tiefkühlräume und Kälteanlagen | Küche, Lager, Frühstück oder Kühl-/Tiefkühlräume wahrscheinlich vorhanden | Türöffnung von innen, Alarm-/Einschlussrisiko, Rutschgefahr, Temperatur-/Hygieneorganisation und Wartung prüfen. | Wartungsnachweis, Temperaturdokumentation, Tür-/Alarmprüfung, Mängelliste nach Gefährdungsbeurteilung, Hersteller und Wartungsvertrag |
BetrSichV § 14; Arbeitsstätten-/Betriebssicherheitslogik |
| pflichtig/prüfen | Regale, Rollcontainer, Hubwagen und Transporthilfen | Lager, Warenannahme oder Technik ausgewählt | Arbeitsmittel und Lagereinrichtungen regelmäßig kontrollieren; beschädigte Regale, Rollen, Bremsen, Griffe und Lastangaben instand setzen lassen. | Kontrollliste, Mängelprotokoll, Reparaturnachweis nach Beanspruchung und Gefährdungsbeurteilung; nächste Kontrolle hinterlegen |
BetrSichV § 14 |
Wichtige Annahmen
- Die Berechnung nutzt die angegebene Beschäftigtenzahl; maßgeblich ist in vielen Regeln die Zahl der anwesenden Versicherten bzw. die regelmäßige Beschäftigtenzahl.
- Prüffristen werden häufig aus Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben, Prüfbericht, Brandschutzkonzept, Miet-/Betreiberzuständigkeit und behördlichen Vorgaben abgeleitet. Daher zeigt die App Pflicht-/Prüfpunkte und verlangt die konkrete nächste Fälligkeit als Nachweisdatum.
- Die Anzahl von Brandschutz-/Evakuierungshelfern und Sicherheitsbeauftragten muss final über die konkrete Gefährdungsbeurteilung, Schichten, Gebäudegröße, Gastaufkommen und Bereichsstruktur geprüft werden.
- Diese Übersicht ist eine interne Arbeitshilfe und ersetzt keine Prüfung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Behörde, ZÜS, Fachfirma oder BGN.
Quellen der Ableitungslogik
ArbSchG § 10 Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung
Arbeitgeber muss Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen; Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen angemessen sein.
ArbSchG § 12 Unterweisung
Beschäftigte sind ausreichend und angemessen, arbeitsplatz- oder aufgabenbezogen zu unterweisen; bei Einstellung, Änderungen, neuen Arbeitsmitteln oder Technologien vor Aufnahme der Tätigkeit.
ArbSchG § 13 Verantwortliche Personen
Pflichten im Arbeitsschutz können bestimmten verantwortlichen Personen zugeordnet werden; interne Verantwortlichkeiten müssen nachvollziehbar sein.
ArbSchG § 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
Bei Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz müssen Arbeitgeber im Arbeitsschutz zusammenarbeiten und sich abstimmen.
BetrSichV § 12 Unterweisung und besondere Beauftragung
Beschäftigte sind vor Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen zu unterweisen; danach regelmäßig, mindestens jährlich; Datum und Namen schriftlich festhalten.
LasthandhabV § 4 Unterweisung
Bei manueller Handhabung von Lasten sind Beschäftigte zu sachgemäßer Handhabung und Gefahren bei unsachgemäßer Ausführung zu unterweisen.
DGUV Vorschrift 1 § 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
2 bis 20 anwesende Versicherte: 1 Ersthelfer; mehr als 20: Verwaltungs-/Handelsbetriebe 5 %, sonstige Betriebe 10 %.
DGUV Information 205-023 / ASR A2.2 Brandschutzhelfer
Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung; 5 % der Beschäftigten sind bei normaler Brandgefährdung in der Regel ausreichend.
SGB VII § 22 Sicherheitsbeauftragte
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sind Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse zu bestellen.
DGUV Vorschrift 1 § 20 Sicherheitsbeauftragte
Anzahl der Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach Gefahren, Beschäftigtenzahl, räumlicher, zeitlicher und fachlicher Nähe.
ASiG § 2 Bestellung von Betriebsärzten
Arbeitgeber hat Betriebsärzte zu bestellen, soweit dies nach Betriebsart, Gefahren, Beschäftigtenzahl und Organisation erforderlich ist.
ASiG § 5 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, soweit dies nach Betriebsart, Gefahren, Beschäftigtenzahl und Organisation erforderlich ist.
ASiG § 11 Arbeitsschutzausschuss
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden.
BGN / DGUV Vorschrift 2 ab 2026
BGN beschreibt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung und die ab 2026 relevanten Betreuungsmodelle.
ArbStättV § 4 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
Fluchtwege und Notausgänge sind freizuhalten; Flucht- und Rettungsplan, wenn Lage, Ausdehnung oder Art der Benutzung dies erfordern.
IfSG § 43 Belehrung bei Lebensmittel-Tätigkeiten
Bei bestimmten Lebensmittel-Tätigkeiten ist vor erstmaliger Tätigkeit eine Bescheinigung/Belehrung erforderlich; Arbeitgeber belehrt danach alle zwei Jahre und dokumentiert.
BetrSichV § 3 Gefährdungsbeurteilung/Prüffristen
Arbeitgeber legt Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln fest.
BetrSichV § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
Arbeitsmittel sind vor erstmaliger Verwendung und wiederkehrend zu prüfen, wenn dies für die sichere Verwendung erforderlich ist.
BetrSichV § 15 Prüfung vor Inbetriebnahme überwachungsbedürftiger Anlagen
Überwachungsbedürftige Anlagen sind vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen zu prüfen.
BetrSichV § 16 Wiederkehrende Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen
Überwachungsbedürftige Anlagen sind nach Maßgabe des Anhangs 2 wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand zu prüfen.
BetrSichV § 17 Prüfaufzeichnungen und Prüfbescheinigungen
Prüfergebnisse sind aufzuzeichnen; bei ZÜS-Prüfungen ist eine Prüfbescheinigung zu verlangen.
BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2 Aufzugsanlagen
Enthält zusätzliche Vorgaben für Prüfungen von Aufzugsanlagen und zugehörigen sicherheitsrelevanten Einrichtungen.
BetrSichV Anhang 2 Druckanlagen/Druckbehälter
Enthält Vorgaben zu Prüfungen und Zuständigkeiten bei Druckanlagen/Druckbehältern.
DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
DGUV-Vorschrift zu elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln; relevante Grundlage für DGUV-3-Prüforganisation.
DGUV Information 203-071 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel
Praxishilfe zur Organisation wiederkehrender Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel.
DGUV Information 203-072 Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel
Praxishilfe für Elektrofachkräfte/befähigte Personen zur Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
DGUV Information 208-016 Verwendung von Leitern und Tritten
Hinweise zur Verwendung von Leitern und Tritten sowie überarbeitete Checkliste zur Prüfung von Leitern.
ArbStättV Anhang 1.7 Türen und Tore
Anforderungen an Türen und Tore, u. a. gegen Herausfallen, Herabfallen und sichere Benutzbarkeit.
ASR A1.7 Türen und Tore
Technische Regel für Arbeitsstätten zu Türen und Toren; Anforderungen im Verlauf von Fluchtwegen wurden 2022 in ASR A2.3 überführt.
DGUV Information 208-022 Türen und Tore
Hilfestellung zur Umsetzung der ASR A1.7, insbesondere auch zu Instandhaltung und sicherheitstechnischer Prüfung.
DGUV Information 205-040 Prüffristen im Brandschutz
Praxishilfe zu regelmäßiger Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen.
BGN Arbeitsschutz kompakt - Ansprechpartner und Prüffristen
BGN-Praxishilfe mit Beispielen für Prüfzuständigkeiten und Prüffristen, u. a. Getränkeschankanlagen, Flüssigkeitsstrahler, Gabelstapler, Hebebühnen und Druckbehälter.
DGUV Regel 110-003 Branche Küchenbetriebe
Branchenspezifische Regel für Küchenbetriebe, u. a. regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln.