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Easy Check Hotel / Gastronomie

Benötigte Schulungen, Beauftragte & Prüfpflichten

Diese Übersicht wurde direkt aus den Hoteldaten, der Beschäftigtenzahl und den ausgewählten Abteilungen abgeleitet. Sie erscheint vor dem Fragenkatalog, damit du früh siehst, welche organisatorischen Pflichten voraussichtlich relevant sind.

Musterhotel Rheinblick

34Beschäftigte angegeben
6Funktionen / Beauftragte
10Schulungen / Unterweisungen
15Prüfhinweise

Beauftragte / verantwortliche Funktionen

Pflichtige oder zu prüfende Funktionen für den Betrieb. Die konkrete Anzahl muss je Schicht, Anwesenheit, Bereich und Gefährdung geprüft werden.

StatusFunktionAuslöserAnzahl / UmfangNachweisGrundlage
pflichtig Verantwortliche Person Arbeitsschutz / Betreiberverantwortung intern festlegen
Betrieb muss intern festlegen, wer die Umsetzung, Kontrolle, Unterweisungen und Fortschreibung koordiniert.
immer mindestens 1 verantwortliche Person Benennung im Deckblatt, Aufgabenbeschreibung, Vertretungsregel
bei Erstellung und bei Wechsel der Verantwortlichkeit
ArbSchG Organisationspflicht; ArbSchG § 13 Verantwortliche Personen
pflichtig Betriebliche Ersthelfer
Mehr als 20 anwesende Versicherte: Hotel/Gastronomie als sonstiger Betrieb mit Richtwert 10 % der anwesenden Versicherten.
Beschäftigte im Betrieb 4 Ersthelferliste, Ausbildungsnachweise, Aushang/Notfallplan
Ausbildung und regelmäßige Fortbildung organisieren
DGUV Vorschrift 1 § 26
pflichtig Brandschutz- und Evakuierungshelfer
Mindestens 5 % bei normaler Brandgefährdung; wegen Hotel-/Gastrobereichen mit Küche, Gästen, Schichtbetrieb oder Technik hier vorsorglich 10 % als Planwert vorgeschlagen. Endgültige Anzahl über Gefährdungsbeurteilung festlegen.
Beschäftigte, Gäste, Hotel-/Gastrobereiche, Flucht- und Evakuierungserfordernisse 4 Benennungsliste, Schulungsnachweis, Evakuierungs-/Alarmplan
Ausbildung/Unterweisung vor Benennung, Übungen nach betrieblichem Bedarf
ArbSchG § 10; ASR A2.2 / DGUV Information 205-023
pflichtig Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit / Betreuungsmodell
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung organisieren; passendes BGN-/DGUV-Vorschrift-2-Betreuungsmodell prüfen.
Beschäftigte im Unternehmen extern/intern nach Betreuungsmodell Betreuungsvertrag, Kompetenzzentrum/ASD, Beratungsnachweise, Protokolle
laufend; anlassbezogen bei Änderungen, Unfällen, neuen Arbeitsmitteln/Gefahrstoffen usw.
ASiG §§ 2 und 5; DGUV Vorschrift 2 / BGN-Betreuungsmodell
pflichtig Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte in erforderlicher Anzahl unter Berücksichtigung von Gefahren, Beschäftigtenzahl, räumlicher/zeitlicher/fachlicher Nähe bestellen.
regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte mindestens 1; genaue Anzahl betrieblich festlegen schriftliche Bestellung, Schulungs-/Seminarnachweis, Aufgabenbeschreibung
bei Überschreiten der Schwelle und bei organisatorischen Änderungen
SGB VII § 22; DGUV Vorschrift 1 § 20
pflichtig Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Arbeitsschutzausschuss bilden und Anliegen des Arbeitsschutzes/der Unfallverhütung beraten.
Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten regelmäßige ASA-Sitzungen organisieren ASA-Protokolle, Teilnehmerliste, Maßnahmenverfolgung
nach Einrichtung regelmäßig
ASiG § 11

Schulungen / Unterweisungen

Diese Unterweisungen ergeben sich vorab aus den ausgewählten Betriebsbereichen. Nach dem Fragenkatalog wird die Liste durch konkrete Gefährdungen und Materialien weiter verfeinert.

StatusSchulungZielgruppeZeitpunkt / WiederholungNachweisGrundlage
pflichtig Grundunterweisung Arbeitsschutz für alle Beschäftigten
Beschäftigte müssen ausreichend und angemessen, arbeitsplatz- bzw. aufgabenbezogen unterwiesen werden.
alle Beschäftigten, Aushilfen, Auszubildende und neue Mitarbeitende bei Einstellung, bei Änderungen, vor neuen Tätigkeiten/Arbeitsmitteln und regelmäßig wiederholen Unterweisungsnachweis mit Datum, Thema, Namen und Unterschriften
bei Einstellung, bei Änderungen, vor neuen Tätigkeiten/Arbeitsmitteln und regelmäßig wiederholen
ArbSchG § 12
pflichtig Unterweisung zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln
Vor Aufnahme der Verwendung tätigkeitsbezogen unterweisen; danach regelmäßig, mindestens jährlich.
alle Beschäftigten, die Arbeitsmittel verwenden vor erster Verwendung und mindestens jährlich Unterweisungsnachweis, ggf. Betriebsanweisung/Herstellerhinweise
vor erster Verwendung und mindestens jährlich
BetrSichV § 12
pflichtig Heben, Tragen, Schieben und Ziehen von Lasten
Beschäftigte über sachgemäße manuelle Handhabung von Lasten und Gefahren bei falscher Ausführung unterweisen.
Housekeeping, Service, Küche, Lager, Technik, Wäscherei, Müllbereich bei Aufnahme der Tätigkeit und bei Bedarf wiederholen Unterweisungsnachweis / ergonomische Arbeitsanweisung
bei Aufnahme der Tätigkeit und bei Bedarf wiederholen
ArbSchG § 12; LasthandhabV § 4
pflichtig Gefahrstoffe, Reinigungsmittel, Hautschutz und PSA
Sicherheitsdatenblätter, Kennzeichnung, Dosierung, Handschutz, Augenschutz und Verhalten bei Kontakt/Unfall betrieblich unterweisen.
Housekeeping, Küche, Spülküche, Bar, Wäscherei, Technik, Frühstück vor Tätigkeit, bei Produktwechsel und regelmäßig Unterweisungsnachweis, Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen
vor Tätigkeit, bei Produktwechsel und regelmäßig
ArbSchG § 12; Gefahrstoff-/Betriebsanweisungslogik aus Gefährdungsbeurteilung
pflichtig Lebensmittelhygiene und Infektionsschutzbelehrung
Vor erstmaliger Tätigkeit muss die Bescheinigung/Belehrung vorliegen; Arbeitgeber belehrt nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre über Tätigkeitsverbote und Meldepflichten.
alle Personen mit relevanten Lebensmittel-Tätigkeiten Erstbelehrung vor Tätigkeitsaufnahme; Arbeitgeber-Folgebelehrung alle 2 Jahre Bescheinigung und letzte Dokumentation der Belehrung an der Betriebsstätte verfügbar halten
Erstbelehrung vor Tätigkeitsaufnahme; Arbeitgeber-Folgebelehrung alle 2 Jahre
IfSG § 43
pflichtig Alleinarbeit, Nachtdienst, Notfall- und Eskalationsregeln
Notfallkette, Kontrollkontakte, Verhalten bei Störung, Gästenotfall, Gewalt-/Überfalllage und Zimmerbetreten unterweisen.
Rezeption, Nachtdienst, Technik, Housekeeping bei Alleinarbeit vor Einsatz im Allein-/Nachtdienst und regelmäßig Unterweisungsnachweis, Notfall-/Alarmplan, Telefonliste
vor Einsatz im Allein-/Nachtdienst und regelmäßig
ArbSchG § 10; ArbSchG § 12
pflichtig Umgang mit Konflikten, Gewalt- und Überfallsituationen
Deeskalation, Hausrecht, Rückzug, Alarmierung, Dokumentation und Unterstützungswege festlegen und unterweisen.
Rezeption, Nachtdienst, Service, Bar, Frühstück vor Tätigkeit mit Gästekontakt und regelmäßig Unterweisungsnachweis / Eskalationsschema
vor Tätigkeit mit Gästekontakt und regelmäßig
ArbSchG § 12; Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
pflichtig Fremdfirmenkoordination und Einweisung externer Dienstleister
Schnittstellen, Ansprechpartner, Zutritt, gefährliche Arbeiten, Absperrungen, Schlüssel- und Notfallregeln festlegen.
Betriebsleitung, Technik, Rezeption, externe Dienstleister vor Beginn der Fremdarbeiten / bei Änderungen Fremdfirmen-Einweisungsnachweis / Arbeitsfreigabe
vor Beginn der Fremdarbeiten / bei Änderungen
ArbSchG § 8; ArbSchG § 12
prüfen Mutterschutz-Vorprüfung und individuelle Gefährdungsbeurteilung
Tätigkeiten mit Nachtarbeit, Heben/Tragen, Gefahrstoffen, Infektionsrisiken, langem Stehen und Alternativtätigkeiten vorprüfen.
Betriebsleitung / betroffene Beschäftigte nach Bekanntwerden anlassbezogen bei Schwangerschaft/Stillzeit und bei Änderung der Tätigkeit gesonderte mutterschutzbezogene Prüfung im Betrieb ablegen
anlassbezogen bei Schwangerschaft/Stillzeit und bei Änderung der Tätigkeit
Mutterschutz-relevanter Prüfpunkt
pflichtig Erstunterweisung für Auszubildende, Berufsanfänger und ggf. Minderjährige
Vor Arbeitsbeginn besonders sorgfältig in Arbeitsbereiche, Verbote, Ansprechpartner, Notfallwege, Arbeitsmittel und Hygiene einweisen.
Auszubildende, neue Mitarbeitende, Aushilfen, Minderjährige vor Aufnahme der Tätigkeit und bei Wechsel des Aufgabenbereichs Erstunterweisungsnachweis
vor Aufnahme der Tätigkeit und bei Wechsel des Aufgabenbereichs
ArbSchG § 12

Weitere Prüfhinweise / wiederkehrende Prüfpflichten

Ampel/StatusPrüfpunktAuslöserWas zu tun istNachweis / IntervallGrundlage
prüfen Brandschutzbeauftragter / Brandschutzkonzept prüfen Hotel/Gäste, Küche, Technik, Wäsche, Schicht-/Nachtbetrieb oder erhöhte Brandgefährdung möglich Ein Brandschutzbeauftragter ist nicht pauschal für jedes kleine Hotel vorgeschrieben; Pflicht kann sich aber aus Brandschutzkonzept, Baugenehmigung, Sonderbau, Versicherung oder Behördenauflage ergeben. Brandschutzkonzept, Baugenehmigung, Versicherungsauflagen, Prüfbericht
bei Erstellung, Umbauten, Nutzungsänderung, behördlicher Forderung
ArbSchG § 10; ArbStättV § 4; Bauordnungs-/Brandschutzkonzept abhängig vom Objekt
prüfen Flucht- und Rettungsplan / Evakuierungsorganisation Arbeitsstätte mit Beschäftigten und ggf. Gästen Fluchtwege freihalten; Flucht- und Rettungsplan aufstellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Art der Benutzung dies erfordern. ausgehängte Pläne, Begehungs-/Kontrollnachweis, Unterweisung
bei Erstellung und bei baulichen/organisatorischen Änderungen
ArbStättV § 4; ArbSchG § 10
pflichtig/prüfen HACCP-/Lebensmittelhygiene-Verantwortung intern festlegen Lebensmittel werden hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht Hygieneverantwortung, Temperaturkontrollen, Reinigungsplan, Schädlingskontrolle und IfSG-Nachweise organisieren. Hygieneplan, HACCP-/Temperaturnachweise, IfSG-Dokumentation
laufend; bei Änderungen im Angebot/Prozess
Lebensmittelhygiene / IfSG § 43
pflichtig/prüfen DGUV V3: ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel elektrische Geräte im Betrieb, z. B. Kaffeemaschinen, Staubsauger, Wasserkocher, PC, Küchengeräte, Verlängerungen Inventar führen, Prüffristen aus Gefährdungsbeurteilung festlegen und Prüfung durch Elektrofachkraft/befähigte Person organisieren. Prüfprotokoll, Geräteliste, Prüfplaketten, nächste Fälligkeit
Frist nach Gefährdungsbeurteilung und Einsatzbedingungen; Nachweis mit nächster Fälligkeit hinterlegen
BetrSichV § 14; DGUV Vorschrift 3; DGUV Information 203-071
pflichtig/prüfen DGUV V3: ortsfeste elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel Hotel-/Gastrogebäude mit elektrischer Anlage, Verteilungen, fest angeschlossenen Geräten oder ortsfesten Betriebsmitteln Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung festlegen; Prüfung durch Elektrofachkraft/befähigte Person dokumentieren. Prüfbericht, Mängelliste, Nachweis der Mängelbeseitigung, nächste Fälligkeit
Frist nach Gefährdungsbeurteilung, Nutzung und Regelwerk festlegen
BetrSichV §§ 3, 14; DGUV Vorschrift 3; DGUV Information 203-072
pflichtig/prüfen Aufzug / Fahrstuhl - Prüfung und Betreiberpflichten Aufzug/Fahrstuhl im Betrieb vorhanden Wiederkehrende Prüfungen der überwachungsbedürftigen Aufzugsanlage durch zugelassene Überwachungsstelle organisieren; Prüfbescheinigungen und nächste Fälligkeit ablegen. ZÜS-Prüfbescheinigung, Wartungsvertrag, Notruf-/Personenbefreiungsregelung
gemäß Prüfbescheinigung/ZÜS und BetrSichV; nächste Fälligkeit im Dashboard hinterlegen
BetrSichV §§ 15-17; BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2
pflichtig/prüfen Leitern und Tritte - Bestandsliste und wiederkehrende Prüfung Leitern oder Tritte vorhanden bzw. Housekeeping/Lager/Technik/Außenbereich ausgewählt Leitern/Tritte inventarisieren, vor Benutzung Sichtprüfung durch Beschäftigte sicherstellen und regelmäßige Prüfung durch befähigte Person dokumentieren. Leiterverzeichnis, Prüfprotokoll, Mängelbeseitigung, Unterweisung
Frist nach Nutzung, Beanspruchung und Gefährdungsbeurteilung festlegen
BetrSichV § 14; DGUV Information 208-016
pflichtig/prüfen Kraftbetätigte Türen, Tore, automatische Türen und Garagentore kraftbetätigte Tür/Tor/Automatiktür/Garagentor vorhanden Sichere Benutzung, Schutzeinrichtungen, Notbetätigung, Instandhaltung und sicherheitstechnische Prüfung organisieren; Quetsch-/Scherstellen und Kraftbegrenzung prüfen lassen. Prüfprotokoll, Wartungsnachweis, Mängelbeseitigung
nach Hersteller, Nutzung und Gefährdungsbeurteilung; nächste Fälligkeit hinterlegen
ArbStättV Anhang 1.7; ASR A1.7; DGUV Information 208-022
pflichtig/prüfen Brandschutzeinrichtungen: Feuerlöscher, BMA/RWA, Sicherheitsbeleuchtung, Wandhydranten Brandschutzeinrichtungen im Betrieb bzw. Hotelbetrieb mit Gästen Brandschutzeinrichtungen regelmäßig prüfen und instand halten; konkrete Fristen aus Brandschutzkonzept, Herstellerangaben, ASR/Vorgaben und Prüfberichten übernehmen. Prüfprotokolle, Wartungsnachweise, Mängelliste, Brandschutzhelfer-/Evakuierungsnachweise
nach Brandschutzkonzept, Hersteller und Prüfbericht; nächste Fälligkeit eintragen
ArbSchG § 10; ArbStättV § 4; DGUV Information 205-040
pflichtig/prüfen Getränkeschankanlage / CO2-Flaschen - Prüfung und Dokumentation Bar oder Getränkeschankanlage/CO2 angegeben Getränkeschankanlage sicher betreiben, Prüfung durch zur Prüfung befähigte Person organisieren und Ergebnisse schriftlich festhalten. Schankanlagen-Dokumentation, Prüfprotokoll, CO2-Unterweisung, nächste Fälligkeit
BGN-Praxishilfe: typischer Richtwert alle 2 Jahre; betriebliche Frist prüfen und hinterlegen
BetrSichV § 14; BGN Arbeitsschutz kompakt
pflichtig/prüfen Gas-/Flüssiggas-/Druckgas- und Druckbehälter-Prüfungen Gas, Flüssiggas, CO2, Druckbehälter oder technische Druckanlagen wahrscheinlich vorhanden Anlage/Behälter einstufen, Prüffrist und Prüfzuständigkeit festlegen; Dichtheit nach Flaschenwechsel bzw. Anschluss organisatorisch absichern. Prüfbescheinigung, Dichtheitskontrolle, Unterweisung, Wartungsnachweis
nach Einstufung, BetrSichV und Prüfbescheinigung; nächste Fälligkeit hinterlegen
BetrSichV Anhang 2; BetrSichV §§ 15-17; BGN Arbeitsschutz kompakt
pflichtig/prüfen Maschinen mit beweglichen Teilen: Küchenmaschinen, Aufschnittmaschine, Spül-/Wäschereitechnik Küche, Spülküche, Wäscherei, Technik oder Maschinen mit beweglichen Teilen ausgewählt Arbeitsmittel erfassen, Schutzvorrichtungen/Sicherheitsfunktionen prüfen, Mängel sperren und regelmäßige Kontrolle/Prüfung dokumentieren. Arbeitsmittelverzeichnis, Wartungs-/Prüfprotokoll, Unterweisung, Mängelliste
nach Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben, Beanspruchung und Wartungsplan
BetrSichV §§ 3, 14; DGUV Regel 110-003 Küchenbetriebe
pflichtig/prüfen Küchenlüftung, Dunstabzug, Fettfilter und Brandschutz im Abluftbereich Küche/Spülküche oder Küchenlüftung angegeben Reinigung, Wartung und Kontrolle von Fettfiltern/Lüftung organisieren; Brandlast durch Fettablagerungen vermeiden und Nachweise sammeln. Reinigungsplan, Wartungsnachweis, Fachfirmenbericht, nächste Fälligkeit
nach Hersteller, Brandschutzkonzept, Hygienekonzept und Gefährdungsbeurteilung
BetrSichV § 14; Brandschutz-/Hygienelogik aus Gefährdungsbeurteilung
pflichtig/prüfen Kühlräume, Tiefkühlräume und Kälteanlagen Küche, Lager, Frühstück oder Kühl-/Tiefkühlräume wahrscheinlich vorhanden Türöffnung von innen, Alarm-/Einschlussrisiko, Rutschgefahr, Temperatur-/Hygieneorganisation und Wartung prüfen. Wartungsnachweis, Temperaturdokumentation, Tür-/Alarmprüfung, Mängelliste
nach Gefährdungsbeurteilung, Hersteller und Wartungsvertrag
BetrSichV § 14; Arbeitsstätten-/Betriebssicherheitslogik
pflichtig/prüfen Regale, Rollcontainer, Hubwagen und Transporthilfen Lager, Warenannahme oder Technik ausgewählt Arbeitsmittel und Lagereinrichtungen regelmäßig kontrollieren; beschädigte Regale, Rollen, Bremsen, Griffe und Lastangaben instand setzen lassen. Kontrollliste, Mängelprotokoll, Reparaturnachweis
nach Beanspruchung und Gefährdungsbeurteilung; nächste Kontrolle hinterlegen
BetrSichV § 14

Wichtige Annahmen

Quellen der Ableitungslogik

ArbSchG § 10 Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung

Arbeitgeber muss Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen; Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen angemessen sein.

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ArbSchG § 12 Unterweisung

Beschäftigte sind ausreichend und angemessen, arbeitsplatz- oder aufgabenbezogen zu unterweisen; bei Einstellung, Änderungen, neuen Arbeitsmitteln oder Technologien vor Aufnahme der Tätigkeit.

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ArbSchG § 13 Verantwortliche Personen

Pflichten im Arbeitsschutz können bestimmten verantwortlichen Personen zugeordnet werden; interne Verantwortlichkeiten müssen nachvollziehbar sein.

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ArbSchG § 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

Bei Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz müssen Arbeitgeber im Arbeitsschutz zusammenarbeiten und sich abstimmen.

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BetrSichV § 12 Unterweisung und besondere Beauftragung

Beschäftigte sind vor Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen zu unterweisen; danach regelmäßig, mindestens jährlich; Datum und Namen schriftlich festhalten.

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LasthandhabV § 4 Unterweisung

Bei manueller Handhabung von Lasten sind Beschäftigte zu sachgemäßer Handhabung und Gefahren bei unsachgemäßer Ausführung zu unterweisen.

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DGUV Vorschrift 1 § 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer

2 bis 20 anwesende Versicherte: 1 Ersthelfer; mehr als 20: Verwaltungs-/Handelsbetriebe 5 %, sonstige Betriebe 10 %.

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DGUV Information 205-023 / ASR A2.2 Brandschutzhelfer

Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung; 5 % der Beschäftigten sind bei normaler Brandgefährdung in der Regel ausreichend.

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SGB VII § 22 Sicherheitsbeauftragte

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sind Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse zu bestellen.

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DGUV Vorschrift 1 § 20 Sicherheitsbeauftragte

Anzahl der Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach Gefahren, Beschäftigtenzahl, räumlicher, zeitlicher und fachlicher Nähe.

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ASiG § 2 Bestellung von Betriebsärzten

Arbeitgeber hat Betriebsärzte zu bestellen, soweit dies nach Betriebsart, Gefahren, Beschäftigtenzahl und Organisation erforderlich ist.

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ASiG § 5 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, soweit dies nach Betriebsart, Gefahren, Beschäftigtenzahl und Organisation erforderlich ist.

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ASiG § 11 Arbeitsschutzausschuss

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden.

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BGN / DGUV Vorschrift 2 ab 2026

BGN beschreibt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung und die ab 2026 relevanten Betreuungsmodelle.

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ArbStättV § 4 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan

Fluchtwege und Notausgänge sind freizuhalten; Flucht- und Rettungsplan, wenn Lage, Ausdehnung oder Art der Benutzung dies erfordern.

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IfSG § 43 Belehrung bei Lebensmittel-Tätigkeiten

Bei bestimmten Lebensmittel-Tätigkeiten ist vor erstmaliger Tätigkeit eine Bescheinigung/Belehrung erforderlich; Arbeitgeber belehrt danach alle zwei Jahre und dokumentiert.

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BetrSichV § 3 Gefährdungsbeurteilung/Prüffristen

Arbeitgeber legt Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln fest.

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BetrSichV § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln

Arbeitsmittel sind vor erstmaliger Verwendung und wiederkehrend zu prüfen, wenn dies für die sichere Verwendung erforderlich ist.

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BetrSichV § 15 Prüfung vor Inbetriebnahme überwachungsbedürftiger Anlagen

Überwachungsbedürftige Anlagen sind vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen zu prüfen.

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BetrSichV § 16 Wiederkehrende Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen

Überwachungsbedürftige Anlagen sind nach Maßgabe des Anhangs 2 wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand zu prüfen.

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BetrSichV § 17 Prüfaufzeichnungen und Prüfbescheinigungen

Prüfergebnisse sind aufzuzeichnen; bei ZÜS-Prüfungen ist eine Prüfbescheinigung zu verlangen.

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BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2 Aufzugsanlagen

Enthält zusätzliche Vorgaben für Prüfungen von Aufzugsanlagen und zugehörigen sicherheitsrelevanten Einrichtungen.

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BetrSichV Anhang 2 Druckanlagen/Druckbehälter

Enthält Vorgaben zu Prüfungen und Zuständigkeiten bei Druckanlagen/Druckbehältern.

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DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

DGUV-Vorschrift zu elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln; relevante Grundlage für DGUV-3-Prüforganisation.

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DGUV Information 203-071 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel

Praxishilfe zur Organisation wiederkehrender Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel.

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DGUV Information 203-072 Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel

Praxishilfe für Elektrofachkräfte/befähigte Personen zur Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.

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DGUV Information 208-016 Verwendung von Leitern und Tritten

Hinweise zur Verwendung von Leitern und Tritten sowie überarbeitete Checkliste zur Prüfung von Leitern.

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ArbStättV Anhang 1.7 Türen und Tore

Anforderungen an Türen und Tore, u. a. gegen Herausfallen, Herabfallen und sichere Benutzbarkeit.

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ASR A1.7 Türen und Tore

Technische Regel für Arbeitsstätten zu Türen und Toren; Anforderungen im Verlauf von Fluchtwegen wurden 2022 in ASR A2.3 überführt.

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DGUV Information 208-022 Türen und Tore

Hilfestellung zur Umsetzung der ASR A1.7, insbesondere auch zu Instandhaltung und sicherheitstechnischer Prüfung.

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DGUV Information 205-040 Prüffristen im Brandschutz

Praxishilfe zu regelmäßiger Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen.

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BGN Arbeitsschutz kompakt - Ansprechpartner und Prüffristen

BGN-Praxishilfe mit Beispielen für Prüfzuständigkeiten und Prüffristen, u. a. Getränkeschankanlagen, Flüssigkeitsstrahler, Gabelstapler, Hebebühnen und Druckbehälter.

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DGUV Regel 110-003 Branche Küchenbetriebe

Branchenspezifische Regel für Küchenbetriebe, u. a. regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln.

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